Der Staat fördert Ihr neues Familienheim mit neuem Programm

Häuser sollen für alle erschwinglich sein. Daher möchte die Regierung ab dem 1. Juni 2023 Familien unterstützen, an Wohneigentum zu gelangen. Was das neue Programm 300, das über die KfW-Förderbank läuft, verspricht, erfahren Sie in unserem Überblick.

Für das neue KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ (WEF) möchte die Regierung nicht weniger als 350 Millionen Euro aufbringen. Je nach Anzahl der Kinder fällt die Höhe der Fördersumme unterschiedlich hoch aus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Familien mit Kindern können einen zinsgünstigeren Kredit (maximal 240.000 Euro) bekommen, wenn:

  • der Beantragende eine Privatperson ist
  • ein klimafreundliches Wohngebäude gebaut wird
  • ein klimafreundliches Wohngebäude gekauft wird
    (Bauabnahme darf nur 12 Monate her sein)
  • die Immobilie selbst bewohnt wird
  • erstmalig Wohneigentum erworben wird
  • wenn ein Kind unter 18 Jahre alt ist
  • wenn das KfW-Zuschussprogramm 424 (Baukindergeld) nicht in Anspruch genommen wurde
  • wenn das Jahreseinkommen maximal 60.000 Euro beträgt (Familie mit einem Kind)

Leben mehrere Kinder im Haushalt, erhöht sich das maximale Jahreseinkommen je Kind um 10.000 Euro.

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Welche Immobilien können gefördert werden?

Das Haus muss einige Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Entweder entspricht die Immobilie den Vorgaben eines Effizienzhauses 40 und ist dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ würdig oder man erhält für das Haus noch zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat. Dieses Dokument können sich Antragssteller bei einer akkreditierten Stelle für Zertifizierungen ausstellen lassen.

Mit welchen Förderprogrammen kann das KfW-Programm 300 kombiniert werden?

Das WEF-Programm kann nur mit einer Förderung kombiniert werden. Das ist das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), mit dem eine maximale Summe von 100.000 Euro beantragt werden kann. Allerdings müssen Familien auf die Gesamtsumme der Förderung achten. Die Summe darf die Kosten, die gefördert werden können, nicht übersteigen.

Wann beantragt man die Förderung?

Während Familien sich eine den Kriterien entsprechende Immobilie kaufen, kann gleichzeitig die neue Förderung beantragt werden. Das geht auch, wenn vorher noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wurde. Ausnahmen bestätigen hier wie immer die Regel. Familien können auch bis maximal zum Baubeginn warten. In diesem Fall muss vor Vertragsabschluss ein Beratungsgespräch erfolgt sein. Diese Beratung muss dokumentiert werden.

Haben Sie weitere Fragen zur neuen Eigenheimförderung oder wollen Sie eine Immobilie erwerben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir begleiten Sie vom Förderantrag bis zur Übergabe.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © EdZbarzhyvetsky /Despositphotos.com

 

 

 

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