Notarkosten beim Immobilienkauf: Damit sollten Käufer rechnen

Der Kauf einer Immobilie ist ohne notarielle Begleitung nicht möglich. Neben dem eigentlichen Kaufpreis zählen deshalb auch die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt zu den festen Erwerbsnebenkosten. In der Finanzierungsplanung werden diese Ausgaben dennoch häufig zu niedrig angesetzt. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, welche Leistungen damit abgedeckt werden und nach welchen Vorgaben die Kosten berechnet werden.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich bei einem Immobiliengeschäft keineswegs auf die Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrags. Bereits vor dem eigentlichen Termin wird der Vertragsentwurf geprüft und vorbereitet. Während der Beurkundung erläutert der Notar den Vertragsinhalt und stellt sicher, dass alle Beteiligten die rechtlichen Folgen der Vereinbarungen nachvollziehen können.

Anschließend begleitet das Notariat die gesamte rechtliche Abwicklung des Verkaufs. Dazu kann unter anderem gehören, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen, erforderliche Unterlagen anzufordern und mit Behörden, Kreditinstituten sowie weiteren Beteiligten zu kommunizieren. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird schließlich die Umschreibung des Eigentums veranlasst.

Die Rechnung umfasst somit nicht allein den Beurkundungstermin. Sie berücksichtigt vielmehr sämtliche Tätigkeiten, die für einen rechtssicheren Übergang der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer erforderlich sind.

Wie werden Notar- und Grundbuchgebühren berechnet?

Die Gesamtkosten setzen sich üblicherweise aus den Gebühren für die notarielle Tätigkeit, den entstandenen Auslagen und den Gebühren des Grundbuchamts zusammen. Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen können die Preise nicht individuell vereinbart oder ausgehandelt werden.

Grundlage der Berechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das sogenannte GNotKG. Dadurch gelten in ganz Deutschland einheitliche gesetzliche Gebührensätze. Entscheidend ist in der Regel der Geschäftswert. Bei einem Immobilienkauf entspricht dieser meist dem vereinbarten Kaufpreis.

Die tatsächliche Höhe der Kosten richtet sich jedoch nicht ausschließlich nach dem Immobilienwert. Auch der Umfang der notwendigen rechtlichen Schritte spielt eine Rolle. Wird der Kauf beispielsweise durch ein Darlehen finanziert und dafür eine Grundschuld eingetragen, entstehen zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren. Weitere gesetzlich festgelegte Kosten können unter anderem für besondere Vertragsentwürfe, Erklärungen oder Beglaubigungen anfallen.

Welche Kosten übernimmt der Käufer?

Bei den meisten Immobilientransaktionen trägt der Käufer den überwiegenden Teil der Notar- und Grundbuchkosten. Dazu zählen insbesondere die Gebühren, die mit dem Kaufvertrag und der späteren Eigentumsumschreibung verbunden sind.

Bestimmte Ausgaben können jedoch der Verkäuferseite zugeordnet werden. Müssen etwa noch bestehende Grundschulden, Hypotheken oder andere Belastungen gelöscht werden, übernimmt üblicherweise der Verkäufer die dadurch entstehenden Kosten. Gleiches gilt in der Regel für Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Immobilie lastenfrei übergeben zu können.

Die genaue Verteilung der einzelnen Kostenpositionen wird normalerweise im notariellen Kaufvertrag festgehalten. Beide Vertragsparteien können dort nachvollziehen, welche Gebühren jeweils von ihnen zu tragen sind.

Notarkosten als Teil der Kaufnebenkosten

Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung sollte nicht nur der Kaufpreis berücksichtigt werden. Auch die Grunderwerbsteuer, eine mögliche Maklerprovision sowie die Notar- und Grundbuchgebühren müssen in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.

Eine allgemeingültige Summe lässt sich für diese Kosten nicht nennen. Ausschlaggebend sind neben dem Kaufpreis unter anderem eine mögliche Grundschuldbestellung und der konkrete Aufwand der Vertragsabwicklung. Die Höhe der Gebühren beruht jedoch stets auf gesetzlichen Vorgaben. Sie hängt daher nicht davon ab, wie geschickt Käufer oder Verkäufer verhandeln.

Rechtliche Sicherheit bei einer wichtigen Entscheidung

Notarkosten können zunächst wie eine zusätzliche finanzielle Belastung erscheinen. Sie erfüllen jedoch eine wichtige Funktion, denn ein Immobilienkauf gehört für viele Menschen zu den größten wirtschaftlichen Entscheidungen ihres Lebens.

Notarinnen und Notare sind zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen und eine rechtssichere Gestaltung des Immobiliengeschäfts zu gewährleisten. Dadurch lassen sich missverständliche Vertragsklauseln, unklare Vereinbarungen und Schwierigkeiten bei der Übertragung des Eigentums vermeiden.

Gerade weil Immobiliengeschäfte mit hohen Vermögenswerten und langfristigen Verpflichtungen verbunden sind, bietet die notarielle Begleitung sowohl Käufern als auch Verkäufern ein hohes Maß an Sicherheit.

Kosten frühzeitig realistisch einplanen

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich bereits zu Beginn mit den voraussichtlichen Nebenkosten beschäftigen. Ein qualifizierter Makler aus der Region kann eine erste Orientierung geben und dabei helfen, die typischen Kostenpositionen realistisch in die Planung einzubeziehen.

Für eine verbindliche Einschätzung der konkreten Notargebühren ist das zuständige Notariat der richtige Ansprechpartner. Auf Grundlage des Geschäftswerts und der erforderlichen Leistungen kann dort eine individuelle Kostenberechnung vorgenommen werden.

Sie planen einen Immobilienkauf oder möchten Ihre Immobilie verkaufen? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Kaufnebenkosten und den Ablauf Ihres Immobiliengeschäfts.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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