Scheidungsimmobilie aufteilen – welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn sich ein Paar scheiden lässt, zu dessen Eigentum eine gemeinsam bewohnte Immobilie gehört, müssen viele Herausforderungen gemeistert werden. Vor allem die Frage, welche Möglichkeiten der Teilung es gibt und mit welchen Problemen man dabei rechnen muss, will beantwortet werden. Um da den Überblick zu behalten, lohnt ein Blick auf unsere Übersicht.

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Im Grunde genommen gibt es für die Teilung einer Scheidungsimmobilie vier Optionen. 1. die Immobilie wird verkauft, 2. die Immobilie wird als gemeinsames Eigentum behalten, 3. ein Partner übernimmt die Immobilie allein oder 4. die Immobilie wird als Schenkung oder Vorerbe auf die Kinder übertragen. Jede Option für sich hat ihre Vor-, aber auch ihre Nachteile.

Verkauf der Immobilie

Da zum Beispiel Schulden, die für die Finanzierung aufgenommen wurden, getilgt werden können, macht ein Verkauf auf jeden Fall Sinn. Zudem bekommen beide Partner die Hälfte des Verkaufserlöses und können damit neu starten. Doch Vorsicht: Die Bank verlangt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, sollten Sie mit der Rückzahlung der Kredite vor Ablauf der Zinsbindung liegen. Auch Spekulationssteuer kann anfallen, wenn Sie weniger als zehn Jahre im Haus oder in der Wohnung gewohnt haben. Kommt es zwischen den Parteien nicht zu einer Einigung, was den Verkauf betrifft, kann eine Teilungsversteigerung drohen. Das wiederum kann sich zum Schlechten auf den Verkaufserlös auswirken.

Die Immobilie behalten und vermieten

Soll die Immobilie später in der Familie vererbt werden, ist es sinnvoll, sie zu vermieten. Nachteil ist sicherlich, dass man sich auch weiterhin um die Immobilie kümmern muss. Zudem fallen Kosten für Reparaturen und Verwaltung an. Insgesamt ist eine Vermietung nur dann ratsam, wenn sich beide Partner absolut einig sind, wer für was aufkommt. Auch sollte ein eventuell vorhandener Kredit mit der Miete bedient werden können.

Wenn einer drin wohnen bleibt


Wenn ein Teil des Paares weiterhin in der Immobilie leben möchte, zahlt die Miete an den Expartner oder die Expartnerin oder kann etwa mit Unterhaltszahlungen verrechnet werden. Ist das ehemals gemeinsame Zuhause noch nicht abbezahlt, haften beide weiter für die Kreditrückzahlung. Dabei wird von der Bank nicht 50/50 aufgeteilt. Das heißt: kann einer der beiden nicht mehr zahlen, liegt die gesamte Restschuld beim anderen. Die Folge kann eine Zwangsversteigerung sein.

Finanziell überfordernd kann es auch werden, wenn eine Partei die andere auszahlt, um die Immobilie allein zu übernehmen. Auch bei einer Schenkung an die Kinder müssen alle genannten finanziellen Aspekte berücksichtigt werden. Was das Beste für Sie ist, kann Ihnen ein Makler von allen Seiten beleuchten.

Sie wissen nicht, was Sie nach der Scheidung mit Ihrer gemeinsamen Immobilie machen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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