Skript: So läuft ein Notartermin beim Immobilienverkauf ab

Der Notartermin beim Immobilienverkauf: Das kommt auf Sie zu

1.
Der Verkauf Ihrer Immobilie steht kurz vor dem Abschluss. Käufer und Verkäufer sind sich einig, die wesentlichen Details wurden geklärt – nun folgt mit dem Notartermin der entscheidende letzte Schritt.

2.
Der Notar sorgt dafür, dass der Immobilienkauf rechtlich korrekt abgewickelt wird. Dazu beurkundet er den Kaufvertrag, der in der Regel zuvor ebenfalls durch das Notariat erstellt wird.

Damit der Vertrag rechtzeitig vorbereitet werden kann, benötigt der Notar bereits vor dem Beurkundungstermin verschiedene Angaben und Dokumente. Dazu gehören die vollständigen Namen und Anschriften der Vertragsparteien, der vereinbarte Kaufpreis, der geplante Übergabezeitpunkt sowie eine Beschreibung des Grundstücks oder eine entsprechende Flurkarte. Außerdem werden ein aktueller Grundbuchauszug und eine Übersicht über die bekannten Mängel der Immobilie benötigt.

3.
Ein erfahrener Immobilienmakler kann die Beschaffung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für Sie übernehmen. Der fertige Vertragsentwurf sollte Ihnen spätestens zwei Wochen vor dem Notartermin zur Prüfung vorliegen.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sämtliche Angaben, Vereinbarungen und persönlichen Daten sorgfältig zu kontrollieren. Änderungswünsche können spätestens während des Notartermins angesprochen werden.

Bei der Beurkundung liest der Notar den vollständigen Vertrag in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer vor und erläutert bei Bedarf einzelne Regelungen. Ein professioneller Makler begleitet Sie zu diesem wichtigen Termin, beantwortet offene Fragen und unterstützt Sie auch nach der Unterzeichnung bei den weiteren Schritten des Immobilienverkaufs.

Sie haben Fragen zur notariellen Beurkundung oder zu den erforderlichen Unterlagen? Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Verkaufsprozess.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Copyright: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

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Klaus Koeppl, KOEPPL Immobilienlotse, Inhaber, Dipl. Wirtschaftsingenieur

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