Zahl des Monats August: III

Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente von Immobilien. Vor dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie lohnt sich sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ein Blick hinein. Denn im Grundbuch stehen Einträge, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Neben beispielsweise Wohnrechten, die sich in Abteilung II des Grundbuchs finden, können Grundschulden oder Hypotheken eine Immobilie belasten. Diese werden in Abteilung III des Grundbuchs dokumentiert.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

haus scaled e1632490810220

In die Abteilung III des Grundbuches werden die sogenannten Grundpfandrechte eingetragen. Das können beispielsweise Grundschulden sein. Diese entstehen, wenn eine Baufinanzierung aufgenommen und die Immobilie als Sicherheit eingetragen wird. Aber auch Hypotheken oder Rentenschulden finden sich hier, zuzüglich der Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen, die sich auf diese Rechte beziehen.

Für Kaufinteressenten stellt sich die Frage, ob der Kauf einer Immobilie zu Wohnzwecken sinnvoll ist, wenn sie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist. Denn es besteht das Risiko, dass das Haus oder die Wohnung zwangsvollstreckt werden kann, da Grundschuld oder Hypothek grundsätzlich an die Immobilie gebunden sind und nicht an eine Person.

Auch für den Verkäufer sind Belastungen im Grundbuch von Bedeutung. Käufer werden fordern, dass die Eintragungen in Abteilung III vor dem Kauf gestrichen werden. Oder sie werden mit dem Verkäufer eine Regelung über die bestehenden Belastungen treffen wollen. Übernehmen sie die Belastungen, wird der Kaufpreis dementsprechend angepasst werden müssen. Alternativ kann der Verkäufer aber auch mit der betreffenden Bank verhandeln, diese Belastungen auf eine andere Immobilie zu übertragen – wenn ihm eine gehört.

In jedem Fall ist es sinnvoll, dass beide Seiten wissen, was im Grundbuchauszug in allen drei Abteilungen steht. Ein Notar kann hierzu beraten. Liegt ein Grundbuchauszug nicht vor, kümmert sich ein Profimakler um die Besorgung beim Grundbuchamt.

 

 

Foto: © DWilliam/Pixabay

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Immobiliengeschäft – und auch danach.

Klaus Koeppl, KOEPPL Immobilienlotse, Inhaber, Dipl. Wirtschaftsingenieur

Klaus Koeppl

Inhaber, Dipl. Wirtschaftsingenieur

+49 30 219 675 93 koeppl@koeppl-berlin.de
Aglaia Nagy, KOEPPL Immobilienlotse, Assistenz, Grafik, Social Media

Aglaia Nagy

Assistenz, Gestaltung, Social Media

+49 30 219 675 93 nagy@koeppl-berlin.de

Britta von Massenbach

Architektin, Verwaltungswirtin

+49 30 21967593 mail@koeppl-berlin.de
Gian-Patrick Müller, KOEPPL Immobilienlotse, Mitarbeiter, Makler

Gian-Patrick Müller

Immobilienmakler

+49 30 290 38 021 mueller@koeppl-berlin.de
Julia Fischer, KOEPPL Immobilienlotse, Mitarbeiter, Maklerin

Julia Fischer

Immobilienmaklerin

+49 30 290 38 020 fischer@koeppl-berlin.de