Zahl des Monats Januar: 72 Prozent

Erbt man eine Immobilie, kommt immer die Frage der Nutzung auf. Verkauft man oder vermietet sie lieber oder aber zieht man selbst ein? In Deutschland entscheidet sich die Mehrheit für die beiden letzten Punkte. 72 Prozent nutzen laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge ihre geerbte Immobilie selbst oder vermieten sie, so dass sie im eigenen Besitz bleibt. 28 Prozent hingegen entscheiden sich für den Verkauf.

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Bundesweit werden durch Erbschaft oder Schenkung jedes Jahr insgesamt rund 430.000 Immobilien an die Nachkommen weitergegeben. Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ist ein Blick auf den Vergleich zwischen der Anzahl der jährlichen Verkäufe und die Zahl der Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung übergeben werden. Unter den 430.000 Gesamtimmobilien sind 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser. Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und sonstiger Immobilienbesitz machen den Rest aus. Im Durchschnitt sind es 1,6 Objekte, die pro Erbfall vererbt werden.

Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern sind es um die 310.000 Immobilien, über die sich jährlich Erben oder eine Erbengemeinschaft freuen können. Die jährlichen Verkäufe hingegen liegen mit einer Anzahl von 277.000 (für das Jahr 2018) darunter.

Was sich daraus schließen lässt: Die Mehrheit der Eigentümer in Deutschland kommt durch eine Erbschaft in den Genuss eines Eigenheims und nicht durch Neubau oder Kauf. Und die Mehrheit von 72 Prozent nutzt die geerbte Immobilie dann tatsächlich selbst.

 

Weitere Informationen zur Studie gibt es hier:

https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PellissierJP/Pixabay.com

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